Seit dem 31. März 2021 gilt die TSE-Pflicht in Deutschland und jede Kasse Ihrer Kunden muss mit einer zertifizierten Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgestattet sein. Da viele Betriebe durch Corona vorübergehend geschlossen waren, sind noch nicht alle Ihrer Kunden dieser Pflicht nachgekommen. Nun gibt es gute Neuigkeiten zur Finanzierung der Aufrüstung:
Aktuell können Ihre Kunden noch von der Corona-Überbrückungshilfe III profitieren und eine Förderung für einen Teil der anfallenden Kosten für die TSE-Aufrüstung ihrer elektronischen Aufzeichnungssysteme erhalten. Die Förderung gilt für den Zeitraum von November 2020 bis Juni 2021. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie informiert zum Antragsprozess auf seiner Webseite Überbrückungshilfe Unternehmen – FAQ zur „Corona-Überbrückungshilfe III“ (ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de).
Also: Jetzt noch mit der D-TRUST TSE nachrüsten und von den Überbrückungshilfen profitieren!
Mehr erfahren: https://www.bundesdruckerei.de/de/loesungen/Fiskalisierung
D-TRUST