POS noch komfortabler gemacht Epson hat sich Gedanken darüber gemacht, wie der moderne POS noch einfacher flexibel wird – und den TM-m30c entwickelt. Er verfügt über alle Funktionen des erfolgreichen TM-m30, stellt aber zusätzlich einen USB-Ladeport für Smartphones und Tablets bereit. So benötigen Anwender für sie keine eigene Steckdose mehr. Passend zum Bondrucker ist eine durchdachte Tablet-Halterung erhältlich. In ihr lassen sich der Home Button, die Vorder- und die Rückkamera eines iPads einwandfrei bedienen.
Der TM-m30c macht den POS komfortabler. Praktisch konzipiert ist er auch: Der Bondrucker ist so kompakt, dass er prima unter jeden Tresen passt – wer mag, rüstet ihn im Nu von der Top- zur Frontausgabe um. Dazu beeindruckt er mit seinem zeitlosen Design.
Der stylische, quadratische TM-m30c erledigt Druckaufträge, die er von Tablet, Smartphone, einem stationären Kassensystem oder aus dem Webbrowser erhält, 200 mm/Sek. schnell und mit einer exzellenten Druckauflösung von 203 dpi. Der Bondrucker ist ganz einfach zu händeln: Treiber für iOS, Android, Windows oder Linux brauchen nicht installiert oder aktualisiert zu werden.
Noch mehr Performance Die Top-Leistung des TM-m30c lässt sich sogar noch weiter steigern – mit dem Epson Firmware-Update »LightHub« für alle TM-m30-Modelle. Nach dem Update schließen Ihre Kunden einfach Barcode-Scanner von Drittanbietern an, ohne dass die Hardware dafür geändert wird. Epson bietet das Update für die Betriebssysteme Windows, iOS und Android an.
TM-m30c:
Bereit? 2020 kommt die Fiskalisierung in Deutschland Epson hat die Zukunft im Blick. Daher entwickelt das Unternehmen für die Fiskalisierung neue, innovative Produkte, die konform mit dem Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen sind und die technische BSI Richtlinie TR-03153 erfüllen. Das Gesetz tritt am 01. Januar 2020 in Kraft. Es besagt, dass elektronische Aufzeichnungssysteme ab dem 01. Januar 2020 eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung benötigen, die aus drei Bestandteilen besteht: aus einem Sicherheitsmodul, einem Speichermedium und einer digitalen Schnittstelle. Ab dem 01. Januar 2020 ist die verpflichtende elektronische Belegausgabe bei elektronischen Aufzeichnungssystemen vorgesehen. Danach muss für den an diesem Geschäftsvorfall Beteiligten ein Beleg erstellt und ihm zur Verfügung gestellt werden – in elektronischer oder in Papierform.
Machen Sie den POS Ihrer Kunden noch einfacher komfortabel – mit dem Epson TM-m30c Bondrucker!