Die Kassensicherungsverordnung schreibt folgendes vor: Jedes elektronische Kassensystem muss alle Auftragsdaten auf einem verschlüsselten Chip in der Kasse speichern und für Finanzbeamte jederzeit auslesbar bereithalten. Jeder steuerpflichtige Unternehmer, der eine Kasse betreibt, ist hiervon betroffen. Im Laufe der Zeit hat sich hierzu eine recht einheitliche Lösung entwickelt: Die Technische Sicherungseinrichtung (»TSE«). Jarltech arbeitet mit mehreren TSE-Herstellern wie der Bundesdruckerei oder Epson zusammen, um Ihnen eine Auswahl der TSE zu bieten.
Wir unterstützen Sie und versorgen Sie mit TSE-Prototypen, Software-Simulatoren oder SDKs für Ihre Kunden.
Was ist eine TSE?
Das müssen Kassenhändler beachten:
Das müssen Kassensoftware-Hersteller beachten:
Gerne versorgen wir Sie mit TSE-Prototypen, Software-Simulatoren oder SDKs hierzu. Ressourcen zur Implementierung der TSE finden Sie in den weiterführenden Links ganz unten.
Gibt es eine Übergangsfrist?
Nein – eine Übergangsfrist wird explizit ausgeschlossen. Allerdings wird das Bundesfinanzministerium den Steuerprüfern empfehlen, eine fehlende TSE bis zum 31. September 2020 nicht zu beanstanden, wenn der Steuerpflichtige nachweisen kann, dass er sich rechtzeitig um eine TSE bemüht hat (z.B. »beim Kassenhändler bestellt und Termin vereinbart«)
Weiterführende Links zur Kassensicherungsverordnung und TSE:
Wie geht es weiter?
Bestellen Sie Ihr Kontingent an TSE am besten gleich bei Ihrem Ansprechpartner aus unserem deutschen Vertriebsteam. Telefon 06081 600-0 oder Freephone 0800 – JARLTECH. Bitte beachten Sie, dass wir keine Steuer- und/oder Rechtsberatung leisten können.