Kassensicherungsverordnung und TSE

Kassensicherungsverordnung und TSE

Ab dem 01.01.2020 gilt in Deutschland die Kassensicherungsverordnung – hier lesen Sie alles, was Sie wissen müssen.

Die Kassensicherungsverordnung schreibt folgendes vor: Jedes elektronische Kassensystem muss alle Auftragsdaten auf einem verschlüsselten Chip in der Kasse speichern und für Finanzbeamte jederzeit auslesbar bereithalten. Jeder steuerpflichtige Unternehmer, der eine Kasse betreibt, ist hiervon betroffen. Im Laufe der Zeit hat sich hierzu eine recht einheitliche Lösung entwickelt: Die Technische Sicherungseinrichtung (»TSE«). Jarltech arbeitet mit mehreren TSE-Herstellern wie der Bundesdruckerei oder Epson zusammen, um Ihnen eine Auswahl der TSE zu bieten.

Wir unterstützen Sie und versorgen Sie mit TSE-Prototypen, Software-Simulatoren oder SDKs für Ihre Kunden.

Was ist eine TSE?

  • Die TSE ist ein Manipulationsschutz (i.d.R. im Micro-SD-Format), die Kassendaten signiert und verschlüsselt – das gewährleistet die Echtheit und Unveränderbarkeit der Daten nach Ende des Kassiervorgangs. Der Prozess erfolgt mit Hilfe des vom Gesetzgeber definierten kryptographischen Verfahrens. Jarltech bietet hierzu aktuell Lösungen von der Bundesdruckerei und Epson an.
  • Die TSE wird ganz einfach an jede elektronische Kasse mit Micro-SD- oder USB-Port angeschlossen oder direkt im Kassendrucker installiert (nur Epson).
  • Eine Pflicht zur physikalischen Sicherung des Chips besteht nicht, jedoch muss eine fehlende TSE umgehend ersetzt werden.
  • Um die TSE korrekt anzusprechen, muss die auf der Kasse installierte Software entsprechend für die jeweilige TSE angepasst sein.
  • Derzeit hat noch kein Hersteller von TSEs die nötigen Zertifizierungen des BSI erhalten. TSE aus Massenproduktion werden daher nicht vor Oktober/November 2019 erwartet.
  • Die TSE der Bundesdruckerei hat soweit uns bisher bekannt als einzige den neuesten Chipsatz. Die Lizenzlaufzeit beträgt insgesamt 5 Jahre, hinzu kommen zusätzliche 9 Monate für den Zeitraum der Lagerung und Installation.

Das müssen Kassenhändler beachten:

  1. Alle Ihre Kunden, die eine Kasse betreiben, benötigen ab dem 01.01.2020 eine TSE an ihrem Kassensystem. Die TSE erhalten Sie bei Jarltech und können sie bereits jetzt vorbestellen.
  2. Die installierte Kassensoftware muss die verwendete TSE unterstützen. Hierzu beraten Sie sich bitte mit Ihrem Softwarehersteller.
  3. Ein QR-Code-fähiger Kassendrucker muss installiert sein alte Thermodrucker sowie alle Nadel- oder Shuttledrucker sollten Sie jetzt bereits ersetzen!

Das müssen Kassensoftware-Hersteller beachten:

  1. Damit Ihre Kunden im Jahr 2020 noch damit arbeiten können, muss Ihre Software mindestens eine TSE der verschiedenen Anbieter unterstützen. Eine Zertifizierung oder Abnahme Ihrer Software ist hingegen nicht notwendig.
  2. Die Software muss diverse vom Gesetzgeber vorgeschriebene Prozesse und Funktionen abbilden (z.B. Ausgabe von TSE-Daten am Bildschirm o.ä.).

Gerne versorgen wir Sie mit TSE-Prototypen, Software-Simulatoren oder SDKs hierzu. Ressourcen zur Implementierung der TSE finden Sie in den weiterführenden Links ganz unten.

Gibt es eine Übergangsfrist?

Nein – eine Übergangsfrist wird explizit ausgeschlossen. Allerdings wird das Bundesfinanzministerium den Steuerprüfern empfehlen, eine fehlende TSE bis zum 31. September 2020 nicht zu beanstanden, wenn der Steuerpflichtige nachweisen kann, dass er sich rechtzeitig um eine TSE bemüht hat (z.B. »beim Kassenhändler bestellt und Termin vereinbart«)

Weiterführende Links zur Kassensicherungsverordnung und TSE:

Wie geht es weiter?

Bestellen Sie Ihr Kontingent an TSE am besten gleich bei Ihrem Ansprechpartner aus unserem deutschen Vertriebsteam. Telefon 06081 600-0 oder Freephone 0800 – JARLTECH. Bitte beachten Sie, dass wir keine Steuer- und/oder Rechtsberatung leisten können.